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AGB

red ad design * Kathrin Röthenbacher * Brunnenstr. 14 * 91741 Theilenhofen

Allgemeine Vertragsgrundlagen (AVG) Kommunikationsdesign
von red ad design vertreten durch Kathrin Röthenbacher
1. Allgemeines
1.1
Die nachfolgenden AVG gelten für alle Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen zwischen red ad design und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.
1.2
Auch gelten die hier aufgeführten AVG, wenn red ad design in Kenntnis entgegenstehen der oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftragvorbehaltlos ausführt.
1.3
Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen red ad design ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand; Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1
Jeder von red ad design erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von
Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von red ad design. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten von red ad design. Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich.
2.2
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.B. die sog.Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von red ad design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. JedeNachahmung auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt red ad design, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD Tarifvertrag für Design Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
2.4
red ad design räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
2.5
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
2.6
red ad design ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt red ad design, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen.
2.7
Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2.8
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt red ad design, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
3. Vergütung
3.1
Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des AGD-Tarifvertrages für Design-Leistungen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
3.3
Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die red ad design für den
Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
red ad design
Kathrin Röthenbacher
Brunnenstr. 14
91741 Theilenhofen

Bankverbindung
Raiffeisenbank Weißenburg-Gunzenhausen
blz 760 694 68
ktonr 3010333

büro 09834.167 000
mobil 0176.80000927
fax 0911.30844 00350
contact@redad.de

Steuernummer 220 263 70136
www.redad.de
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